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Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) » Beitragsstundung

Mit Eintritt der Berufs­unfähig­keit beantragt der Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufs­unfähig­keitsversicherung. Der BU-Versicherer braucht einige Zeit, um die Voraussetzungen zu prüfen und gegebenenfalls ein Gutachten einzuholen als Nachweis für die Berufs­unfähig­keit des Versicherungsnehmers.

In der Zeit der Leistungsprüfung muss der Versicherungsnehmer keine Beitragszahlungen für seine BU-Versicherung leisten. Denn die sog. Beitragsstundung kommt zum tragen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung BeitragsstundungAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 17. Mai 2022 Lesezeit: 3 Min


Die Beitragsstundung der Prämie bis zum Leistungsentscheid

Die Beitragsstundung ist eine Option die einem der BU-Versicherer im Leistungsfall einräumt und eine Alternative zur (unnötigen) Kündigung eines bestehenden Versicherungsvertrags. Mit der Beitragsstundung kann die Beitragszahlung für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden.

Der Vorteil einer Beitragsstundung liegt darin, dass für den Versicherungsnehmer während der Leistungsprüfung durch den BU-Versicherer eine finanzielle Entlastung erfolgt, solange bis es eine endgültigen Entscheidung über die Zusage oder Ablehnung der Berufs­unfähig­keitsrente durch den Versicherer gibt. Rechtsgrundlage für die Beitragsstundung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Der Versicherungsnehmer kann die Beitragsstundung in Anspruch nehmen, er muss es jedoch nicht.


Warum eine Beitragsstundung in der BU-Versicherung sinnvoll ist

Die Beitragsstundung ist deshalb sinnvoll, weil bis zu der Entscheidung der BU-Versicherung, ob sie die BU-Rente bewilligt oder nicht, ein paar Wochen vergehen können. Das liegt unter anderem daran, dass Versicherer ein ärztliches Gutachten als Nachweis für den Eintritt des Versicherungsfalls verlangen. In seltenen Ausnahmefällen geht der Sachverhalt auch vor Gericht, sodass bis zu einem endgültigen Leistungsbescheid nicht nur ein paar Wochen, sondern evtl. auch Monate vergehen können.

Wer keine oder nur geringe Rücklagen hat, könnte bezüglich der Beitragszahlungen aufgrund eines geringeren Einkommens in Schwierigkeiten geraten. Bei einem Stopp der Beitragszahlungen ohne Beitragsstundung wird der BU-Versicherer den Versicherungsvertrag kündigen, sodass der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz verliert.

Wird der Antrag des Versicherungsnehmers auf Auszahlung der Berufs­unfähig­keitsrente positiv beschieden, fallen für die Dauer der Berufs­unfähig­keit keine weiteren Beitragszahlungen an. Sollte die Prüfung jedoch zu einer Ablehnung der BU-Rente führen, dann muss der Versicherungsnehmer weiterhin Beiträge für die BU-Versicherung zahlen. Das gilt auch für die Beitragszahlungen, die infolge der Beitragsstundung aufgelaufen sind. Auch die muss der Versicherer nun nachzahlen oder auf andere Weise abgelten.

Abhängig von der Qualität des BU-Versicherers wird die Beitragsstundung automatisiert eingeleitet. Ein guter BU-Versicherer verzichtet außerdem auf die Verzinsung bei einer Beitragsstundung.

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