Dynamik » Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

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Dynamik in der Berufs­unfähig­keitsversicherung (BU) » sinnvoll oder nicht?

Die Dynamik in der Berufs­unfähig­keitsversicherung dient vorrangig dem Inflationsausgleich bzw. dem Kaufkraftverlust. Denn grundsätzlich verliert nicht nur das eigene Einkommen über die Jahre an Kaufkraft, sondern auch die Berufs­unfähig­keitsversicherung mit der zu Vertragsbeginn abgeschlossenen Berufs­unfähig­keitsrente. Bei einer angenommen jährlichen Inflation von 1,3 % hätte eine BU-Rente von anfänglich 1.500€ p.m in 20 Jahren nur noch einen Wert von 1.159€ p.m. Damit dies nicht passiert und die BU-Rente nicht über die Jahre an Wert verliert, sollte man bei Vertragsschluss eine Dynamik vereinbaren.

Ein weiterer Vorteil der Dynamik ist, das diese auch dann noch greift, wenn eine Erhöhung der BU-Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung im Rahmen der sog. Nachversicherungsgarantien nicht mehr möglich ist.

In der Berufs­unfähig­keitsversicherung stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten einer Dynamik zur Wahl, die sogenannte Beitragsdynamik und die Dynamik im Leistungsfall auch Leistungsfalldynamik genannt. Hier erfahren Sie worin die Unterschiede liegen und warum der Einschluss beider Dynamik Varianten sinnvoll ist.

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Berufsunfähigkeitsversicherung DynamikAutor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 03. Januar 2024 Lesezeit: ca. 4 Min


Was versteht man unter der Beitragsdynamik in der BU-Versicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung Dynamik ja oder neinUnter der Beitragsdynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung versteht man die regelmässige Anpassung bzw. Erhöhung der Berufs­unfähig­keitsrente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Dies geschieht häufig in einem jährlichen Rhythmus mit einem festen Prozentsatz z.B. von 3-5%.

Die Dynamisierung der BU-Rente kann nur dann erfolgen, wenn diese zu Vertragsbeginn mit dem BU-Versicherer vereinbart wurde. Ein späterer Einschluss der Dynamik in die BU-Versicherung ist hingegen nicht möglich.

Die Beitragsdynamik ist ein Recht, das Ihnen der Versicherer einräumt und keine Pflicht. Haben Sie sich für eine Beitragsdynamik entschieden, sind Sie in keinster Weise dazu verpflichtet, diese auch Jahr für Jahr anzunehmen. Ein Widerspruch ist möglich, Sie können der Beitragsdynamik in der Regel zwei Jahre in Folge widersprechen, lediglich im dritten Jahr müssen Sie die Dynamik einmal annehmen. Andernfalls erlischt Ihr Recht auf eine dynamische Erhöhung dauerhaft und die bis dato erreichte BU-Rente bleibt in der Höhe bestehen.

Manche BU-Versicherer verzichten auch komplett auf die Einhaltung eines festen Intervalls, so kann die Dynamik beliebig oft ausgesetzt und angenommen werden.

Experten-Tipp:

Experten TippDer vertragliche Einschluss einer Dynamik bzw. Beitragsdynamik in der Berufs­unfähig­keitsversicherung in Höhe von mindestens 3% p.a ist grundsätzlich empfehlenswert!

Warum ist eine garantierte Dynamik im Leistungsfall empfehlenswert

Die sog. Leistungsfalldynamik oder auch Rentensteigerung im Leistungsfall konzentriert sich im Gegensatz zur Beitragsdynamik auf die Versicherungsleistung, nachdem die Berufs­unfähig­keit eingetreten ist. Das bedeutet, dass mit Eintritt des Leistungsfalls die Rentenleistung dynamisiert wird und sich im Laufe der Jahre kontinuierlich erhöht.

Die meisten BU-Versicherer gewähren eine „freiwillige“ nicht garantierte Dynamik im Leistungsfall. Diese freiwillige Leistung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Finanziert wird die Dynamik der BU-Rente im Leistungsfall aus den vom Versicherer erwirtschafteten Überschüssen. Sofern die Überschüsse des Versicherers sinken, kann sich die Dynamik der Rentenzahlung reduzieren oder gar entfallen. Daher lohnt es sich unteranderem bei der Auswahl des Versicherer auch auf die Finanzkraft zu achten.

Darüberhinaus ist es sinnvoll und ratsam zusätzlich zu der vom Versicherer nicht garantierten Dynamik im Leistungsfall, gegen die Zahlung eines Mehrbeitrags eine sog. garantierte Dynamik bzw. Rentensteigerung im Leistungsfall vertraglich zu vereinbaren. Der Prozentsatz der garantierten Rentensteigerung im Leistungsfall kann zwischen 1% und max. 3% betragen.


Fazit: Beitragsdynamik und Dynamik im Leistungsfall

Insgesamt ist der Einschluss einer Beitragsdynamik in Kombination mit einer garantierten Dynamik im Leistungsfall empfehlenswert und sinnvoll, um zum einen die Inflation auszugleichen, die den Wert und die Kaufkraft des Geldes reduziert und zum anderen um eine Möglichkeit zur flexible Anpassung an sich verändernde Einkommensverhältnisse sicher zustellen.

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