Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Steuerberater I Vergleich
Als freiberuflich tätiger Steuerberater:in unterliegen Sie der Pflichtteilnahme am berufsständischen Versorgungswerk. Allerdings wird die Berufsunfähigkeitsrente aus dem Versorgungswerk oftmals erst dann gezahlt, wenn Sie vollständig berufsunfähig sind. Um Ihre Existenz im Falle einer Berufsunfähigkeit zu sichern, ist der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzend zum Versorgungswerk für Steuerberater ratsam.
Mehr dazu, warum als Steuerberater:in eine finanzielle Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist erfahren Sie hier – wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
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Inhaltsverzeichnis
Autor: Philipp Gaspar – Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen
Stand: aktualisiert am 23. Januar 2024 Lesezeit: 3 Min
Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater sinnvoll ist
Jedes Jahr erstellt die Ratingagentur Morgen & Morgen eine Statistik, aus der die Ursachen für Berufsunfähigkeit hervorgehen. Der dominierende Trend der vergangenen Jahre setzt sich zugunsten von psychischen Erkrankungen fort. Lediglich 7 Prozent werden aufgrund einer Herz- und Gefäßerkrankung berufsunfähig. Ebenfalls niedrig ist mit rund 8 Prozent der Wert für Unfälle als Ursache. 17,8 Prozent erleiden eine Krebserkrankung, während bei 20,3 Prozent Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates für die Berufsunfähigkeit verantwortlich sind.
Auf Platz 1 der Statistik liegen mit großem Abstand, nämlich mit 31,9 Prozent, psychische Erkrankungen, zum Beispiel Burnout und Depressionen. Das bedeutet, dass Berufsunfähigkeit jeden treffen kann und dass es unverzichtbar ist, die wertvolle Arbeitskraft durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern.
BU-Versicherung: Worauf Steuerberater beim Abschluss achten sollten
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater kommt es auf bestimmte Details an, die Sie kennen sollten.
Die Nachversicherungsgarantie beziehungsweise die Dynamisierung sorgen dafür, dass die BU-Rente an die veränderten Lebensumstände angepasst wird. Mit der Nachversicherungsgarantie können Sie die Zahlungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater zu bestimmten Anlässen deutlich erhöhen, ohne dass eine erneute Risiko- oder Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Beispiele sind eine Gehaltserhöhung, eine Heirat, der Kauf einer Immobilie oder die Geburt eines Kindes. Anderes gilt für die Dynamisierung der Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater. Bei der Beitragsdynamik steigen die Beitragszahlungen jährlich um einen im BU-Vertrag festgelegten Prozentsatz, wodurch sich auch die BU-Rente erhöht.
Entscheiden Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater, die auf Verweisungen verzichtet. Ist beispielsweise eine abstrakte Verweisung vertraglich vereinbart, darf der BU-Versicherer Sie auf einen anderen, gleichwertigen Beruf verweisen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, als Steuerberater zu arbeiten. Meistens werden Verweisungen nur noch als Möglichkeit angeboten, die Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater zu senken.
Ideal ist eine Versicherungs- und Leistungszeit der Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater bis zum 67. Lebensjahr. Das bedeutet, dass der BU-Versicherer bis zu diesem Zeitpunkt Rentenzahlungen im Falle einer Berufsunfähigkeit übernimmt. Allerdings ist diese maximale Ausschöpfung des BU-Vertrages mit höheren Kosten verbunden. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater mit einer Laufzeit bis zum 65. Lebensjahr senkt die monatlichen Beitragszahlungen.
Der Prognosezeitraum ist die Dauer, für die Sie nach Einschätzung eines Arztes voraussichtlich berufsunfähig sein werden. Welchen zeitlichen Rahmen der Prognosezeitraum umfasst, wird in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater festgelegt.
Im Idealfall beträgt er sechs Monate. Das bedeutet, dass die BU-Rente bereits dann ausgezahlt wird, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens ein halbes Jahr dauert.
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater werden auch Meldefristen für die Berufsunfähigkeit vereinbart. Dabei sollten Sie darauf achten, dass der BU-Anbieter im Falle einer verspäteten Meldung rückwirkend die Berufsunfähigkeitsrente zahlt, im Idealfall bis zu drei Jahren.
Das ist deshalb wichtig, weil die Berufsunfähigkeit oftmals mit einer Verzögerung festgestellt wird.
Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater
Die Kosten einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater hängen von etlichen Faktoren ab, aber maßgeblich vom Alter, der Vertragslaufzeit, der Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente und vom Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können beispielsweise den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen oder alternativ zu einem Ausschluss der Erkrankung vom Versicherungsschutz führen.
Grundsätzlich gibt es bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutliche Preisunterschiede deshalb lohnt es sich zu vergleichen.
Hier einige Beispiele:
– 30-jährige(r) Steuerberater, angestellt, 2.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 59€
– 35-jährige(r) Steuerberater, angestellt, 3.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 96€
– 40-jährige(r) Wirtschaftsprüfer, angestellt, 5.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 168€
– 38-jährige(r) Steuerberater, selbstständig, 4.000€ BU-Rente, bis zum 67. Lebensjahr: ab 133€
Fazit: Berufsunfähigkeitsversicherung für Steuerberater vergleichen
Ziel bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es nicht nur, einen günstigen Versicherer zu finden, sondern auch einen der den gewünschten Schutz zu den besten Konditionen bietet. Dies erreichen Sie nur, wenn Sie die Anbieter und Tarife miteinander vergleichen.
Gerne erhalten Sie von uns vorab einen neutralen Vergleich der aktuellen Tarife und Anbieter, nachdem wir für Sie auch eine kostenfreie und anonyme Risikovoranfrage stellen.